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Allgemeine Geschäftsbedingungen 
§ 1 Geltung der AGB 
  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienapartments in der Speicherresidenz Barth zur Beherbergung sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Anbieters. Die Leistungen des Anbieters erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

  2. Die Unter- oder Weitervermietung des überlassenen Ferienapartments sowie deren Nutzung zu anderen als Wohnzwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters.

  3. Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn diese vorher vereinbart wurden. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn der Anbieter sie ausdrücklich schriftlich bestätigt hat.

§ 2 Beherbergungsvertrag  
  1. Der Beherbergungsvertrag kommt zustande, wenn der Anbieter die Buchungsanfrage des Gastes telefonisch oder in Textform (per Briefpost, E-Mail oder Telefax) bestätigt und damit die Buchung annimmt (Buchungsannahme).

  2. Vertragspartner sind der Anbieter und der Gast. Hat ein Dritter für den Gast bestellt, haftet er dem Anbieter gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag, sofern dem Anbieter eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

  3. Der Gast ist verpflichtet, die Buchungsbestätigung auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Weicht die Buchungsbestätigung inhaltlich von der Buchungsanfrage ab und erhebt der Gast hiergegen nicht unverzüglich (innerhalb 48 Stunden) Einwendungen, so gilt der Inhalt der Buchungsbestätigung als vertraglich vereinbart.

  4. Nachträgliche Änderungen der Buchung nach Vertragsschluss bedürfen der Bestätigung des Anbieters in Textform.

  5. Der Anbieter behält sich vor, Gruppenreservierungen ohne Begründung abzulehnen oder besondere Konditionen zu vereinbaren.

§ 3 Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung  
  1. Der Anbieter ist verpflichtet, das vom Gast gebuchte Ferienapartment bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Das Ferienapartment entspricht dem Ausstattungsstandard einer durchschnittlichen Mietwohnung. Eine Gewähr übernimmt der Anbieter nur für ausdrücklich zugesagte Ausstattungsmerkmale, nicht dagegen für die subjektive Qualität der Ausstattung.

  2. Der Gast ist verpflichtet, das für die Überlassung des Apartments und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Anbieters zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast veranlasste Leistungen und Auslagen des Anbieters an Dritte.

  3. Sämtliche Preise schließen die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer ein.

  4. Der Gast ist verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben über die Anzahl der Personen zu machen, die das Apartment belegen. Das Ferienapartment steht maximal für die in der Buchungsbestätigung nach § 2 Abs. 1 genannte Anzahl von Personen zur Verfügung. Die Belegung mit einer darüber hinaus gehenden Anzahl von Personen bedarf der vorherigen Zustimmung des Anbieters in Textform.

  5. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der vom Anbieter allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann der Anbieter den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10 %, anheben.

  6. Die Zahlungen des für die Überlassung des Ferienapartments vereinbarten Gesamtmietpreises sowie für die mit dem Gast vereinbarten weiteren Leistungen sind spätestens 4 Wochen vor Aufenthaltsbeginn vollständig fällig und müssen auf dem vom Anbieter in der Buchungsbestätigung angegebenen Konto unaufgefordert eingezahlt sein, es sei denn, der Anbieter hat gegenüber dem Gast einer anderen Zahlungsweise ausdrücklich in Textform zugestimmt. Liegen zwischen Vertragsschluss und Mietbeginn weniger als 28 Tage, wird die Zahlung des Gesamtmietpreises durch Überweisung an den Anbieter sofort in voller Höhe fällig. Soweit der Anbieter keinen fristgerechten Zahlungseingang feststellen kann, ist er ohne Setzen einer Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten. Der Anbieter muss dies dem Gast in Textform mitteilen und ist berechtigt, die Stornogebühren gem. § 5 Abs. 3 zu verlangen. 

  7. Der ortsübliche, ganzjährig fällige Betrag der Kurtaxe wird von der zuständigen Gemeinde festgelegt. Der Gast ist verpflichtet, dem Anbieter bei Anreise die Kurtaxe nach dem gültigen Tarif zu entrichten. Die Kurkarte wird dem Gast nach Zahlung ausgestellt.

  8. Der Gast kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung des Anbieters aufrechnen.

§ 4 Allgemeine Rechte und Pflichten; Hausordnung  
  1. Der Gast hat das ihm überlassene Ferienapartment und dessen Inventar pfleglich zu behandeln. Eventuell vorhandene Sachschäden sind dem Anbieter unverzüglich, spätestens einen Tag nach Anreise, und selbst verursachte Sachschäden sofort anzuzeigen. Kommt der Gast den vorgenannten Verpflichtungen nicht nach, trägt er die Kosten für die Reparatur und/oder Neubeschaffung. Der Gast ist zur Einhaltung der Hausordnung, die in der Unterkunft ausliegt, verpflichtet. Von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr gilt die Nachtruhe. In dieser Zeit ist besondere Rücksichtnahme auf die Mitbewohner und Nachbarn geboten. TV- und Audiogeräte sind auf Zimmerlautstärke einzustellen. 

  2. Für die Dauer der Überlassung des Ferienapartments ist der Gast verpflichtet, bei Verlassen des Apartments Fenster und Türen geschlossen zu halten, sämtliche Heizkörper auf niedrige Stufe zu regeln sowie Licht und technische Geräte auszuschalten.

  3. Die Unterbringung von Haustieren jedweder Art ist in dem Ferienapartment nur nach vorheriger Zustimmung des Anbieters in Textform erlaubt. Für die Unterbringung von Tieren kann der Anbieter einen angemessenen Aufpreis verlangen. Werden Tiere ohne vorherige Zustimmung des Anbieters untergebracht, kann dieser eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 200,00 € (netto) in Rechnung stellen.

  4. In dem Ferienapartment gilt ein allgemeines Rauchverbot. Auf Terrassen/Balkonen steht ein Aschenbecher zur Verfügung. Rauchen ist nur auf Balkonen und Terrassen erlaubt. Bei Zuwiderhandlungen kann der Anbieter eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 200,00 € (netto) in Rechnung stellen.

  5. Jedes Apartment verfügt über einen eigenen Internetzugang (WLAN und LAN) mit einem eigenen Zugangscode. Strafbare Handlungen (insbesondere widerrechtliche Downloads, Seitenaufrufe) werden zur Anzeige gebracht und strafrechtlich verfolgt. Für eine widerrechtliche Nutzung des Internets haftet allein der Gast für seinen Buchungszeitraum.

  6. Die Ein- und/oder Anbringung von Materialien zur Dekoration o. ä. ist in dem Ferienapartment nicht erlaubt. Der Gast haftet für gleichwohl ein- und/oder angebrachte Dekoration o. ä. allein und stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei. Er ist außerdem zum Ersatz von Schäden durch die Ein- und/oder Anbringung von Dekoration o. ä. verpflichtet.

  7. Der Anbieter hat ein jederzeitiges Zutrittsrecht zu dem Ferienapartment, insbesondere bei Gefahr im Verzug. Auf die schutzwürdigen Belange des Gastes ist bei der Ausübung des Zutrittsrechts angemessen Rücksicht zu nehmen. Der Anbieter wird den Gast über die Ausübung des Zutrittsrechts vorab informieren, es sei denn, dies ist ihm nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich.

§ 5 Rücktritt vom Vertrag (Abbestellung; Stornierung)  
  1. Ein Rücktritt des Gastes von dem mit dem Anbieter geschlossenen Vertrag bedarf der Zustimmung des Anbieters in Textform. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Gast vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Anbieters oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung. 

  2. Der Gast kann, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Anbieters auszulösen, von dem Vertrag nur zurücktreten, sofern zwischen ihm und dem Anbieter die Rücktrittsmöglichkeit bis zu einem bestimmten Termin in Textform vereinbart wurde. Dieses Rücktrittsrecht des Gastes erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt in Textform gegenüber dem Anbieter ausübt, es sei denn es liegt ein Fall des Leistungsverzuges des Anbieters oder eine von ihm zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vor.

  3. Der Gast ist nach den folgenden Maßgaben zur Stornierung berechtigt: 

    Stornierung bis spätestens / Höhe des zu entrichtenden Übernachtungspreises
    31 Tage vor Anreise: 15 %, mindestens 50,- € 
    30 bis 11 Tage vor Anreise : 80 %
    < 11 Tage vor Anreise: 100%

    Stornierungen müssen in Textform gegenüber dem Anbieter erfolgen, es sei denn der Anbieter stimmt einer mündlichen Stornierung zu. Als Stornierungstag gilt der Tag des Zugangs der Stornierung beim Anbieter. Bei Buchung über booking.com gelten die dort aufgeführten Stornierungsbedingungen.

  4. Erscheint der Gast am Anreisetag nicht bis spätestens 18:00 Uhr in den Monaten Mai bis September bzw. bis 17:00 Uhr in den Monaten Oktober bis April, ohne storniert zu haben, gilt der Vertrag als storniert. § 5 Abs. 3 ist entsprechend anzuwenden. Zusätzlich kann der Anbieter von dem Gast eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 100,00 € (netto) verlangen. Eine spätere Anreise kann jedoch erfolgen, wenn dies vorab ausdrücklich vom Anbieter mündlich oder in Textform bestätigt wurde.

  5. Bei einem vom Gast nicht in Anspruch genommenen Ferienapartment hat der Anbieter die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung des Ferienapartments sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.

  6. Sofern ein Rücktrittsrecht des Gastes innerhalb einer bestimmten Frist gemäß § 5 Abs. 2 in Textform vereinbart wurde, ist der Anbieter in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach dem vertraglich gebuchten Ferienapartment vorliegen und der Gast auf Rückfrage des Anbieters auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

  7. Ferner ist der Anbieter berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen außerordentlich zu kündigen, wenn z. B. 

    1. höhere Gewalt oder andere vom Anbieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen, 

    2. das Ferienapartment unter irreführender oder falscher Angaben wesentlicher Tatsachen, z. B. in der Person des Gastes oder bzgl. des Zwecks oder bzgl. der Belegung oder bzgl. der Unterbringung von Tieren, gebucht wurde, 

    3. das Ferienapartment zu anderen als zu Wohnzwecken genutzt wird, 

    4. der Anbieter begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung die Sicherheit oder den Hausfrieden anderer Gäste oder Nachbarn oder das Ansehen des Anbieters in der Öffentlichkeit gefährdet, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Anbieters zuzurechnen ist.

  8. Der Anbieter hat den Gast von der Ausübung des Rücktritts- bzw. Kündigungsrechts unverzüglich 

    in Kenntnis zu setzen. In Fällen des Abs. 7 a) hat der Anbieter bereits geleistete Mietpreiszahlungen und/oder Vorauszahlungen innerhalb von 60 Tagen ab Kenntnis zu erstatten. Bei berechtigtem Rücktritt bzw. bei berechtigter Kündigung durch den Anbieter entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz. Der Gast hat dem Anbieter alle von ihm zu vertretenden Schäden aufgrund eines Rücktritts bzw. einer außerordentlichen Kündigung gemäß Abs. 7 zu ersetzen. 

§ 6 Haftung; Verjährung
  1. Der Anbieter haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Die Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Anbieters beschränkt, wenn und soweit er nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht unabdingbar unbeschränkt haftet. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Anbieters auftreten, wird sich der Anbieter bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemühen, die Störung oder den Mangel zu beseitigen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung oder den Mangel zu beseitigen und einen möglichen Schaden gering zu halten.

  2. Für eingebrachte Sachen des Gastes haftet der Anbieter nicht; sie gelten nicht als eingebrachte Sachen im Sinne der §§ 701 ff. BGB. Eine Haftung des Anbieters nach diesen Vorschriften ist damit ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt ausdrücklich auch für Wertgegenstände, die der Gast in dem Ferienapartment verwahrt und/oder hinterlässt.

  3. Der Gast haftet für alle Schäden, die er, seine Mitreisenden oder seine Besucher in dem Ferienapartment und/oder am Inventar des Ferienapartments schuldhaft verursacht hat/haben. Eine private Haftpflichtversicherung wird dem Gast empfohlen. Der Gast ist verpflichtet, dem Anbieter Schäden sofort anzuzeigen. Dies gilt insbesondere auch bei solchen Schäden, die sich auch auf andere Apartments im Haus auswirken können (z. B. Wasserschäden, Feuerschäden).

  4. Ansprüche des Gastes verjähren in sechs Monaten, es sei denn der Anbieter haftet wegen Vorsatzes. Ansprüche des Anbieters verjähren in der jeweiligen gesetzlichen Frist.

§ 7 An- und Abreise, Schlüsselübergabe; Verspätete Räumung 
  1. Das Ferienapartment steht am Anreisetag regelmäßig ab 15.00 Uhr zur Verfügung. Die Anreise muss bis 18.00 Uhr, in den Monaten Oktober bis April bis 17:00 Uhr, erfolgen, es sei denn, ein späterer Anreisezeitpunkt wird vorab ausdrücklich vom Anbieter in Textform oder mündlich bestätigt. Eine Anreise vor 15.00 Uhr oder eine Abreise nach 10.00 Uhr kann ebenfalls nur erfolgen, wenn der Anbieter dies vorab ausdrücklich in Textform oder mündlich bestätigt hat.

  2. Der Gast ist verpflichtet, dem Anbieter bei der Anreise seinen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorzulegen.

  3. Der Gast hat spätestens 7 Tage vor Anreise eine Kaution in Höhe von 200,00 € zu überweisen. Der Anbieter erstattet diese Kaution innerhalb von 14 Tagen nach Abreise des Gastes, sofern das Ferienapartment am Abreisetag rechtzeitig geräumt und alle Schlüssel herausgegeben worden sind, das Ferienapartment keine von dem Gast zu vertretenden Schäden sowie keine übermäßige Verschmutzung aufweist und das Inventar vollständig ist. Der Anbieter ist berechtigt, festgestellte Schäden, fehlendes Inventar, starke Verunreinigungen oder Zusatzzahlungen gem. § 7 (4) gegenüber dem Gast abzurechnen und die Kaution ganz oder teilweise zur Verrechnung einzubehalten.

  4. Am Abreisetag hat der Gast das Ferienapartment bis spätestens um 10.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Bei verspäteter Räumung des Ferienapartments hat der Anbieter gegenüber dem Gast Anspruch auf eine Zusatzzahlung. Diese beträgt:

    1. 30,00 € (netto) bei einer Räumung nach 10.00 Uhr aber vor 13.00 Uhr 

    2. 100 % des vereinbarten Übernachtungspreises/Nacht bei einer Räumung nach 13.00 Uhr.

      Darüber hinaus hat der Anbieter Anspruch auf Ersatz aller ihm aufgrund einer verspäteten Räumung entstehenden weitergehenden Schäden.

  5. Die Räumung gilt erst als bewirkt, wenn auch alle Schlüssel an den Anbieter oder seinen Vertreter herausgegeben wurden.

  6. Bei Verlust eines oder mehrerer Schlüssel hat der Gast dem Anbieter Schadensersatz für deren Neuherstellung und ggf. für den Einbau neuer Schlösser zu leisten.

§ 8 Datenschutz 

Die vom Gast angegebenen persönlichen Daten einschließlich Personalausweis- oder Reisepassnummer werden elektronisch gespeichert. Die Daten werden vom Anbieter nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, es besteht eine gesetzliche Verpflichtung oder dies ist für die Vertragsabwicklung erforderlich. Es wird darauf hingewiesen, dass personenbezogene Daten an die Kurverwaltung und die jeweiligen Eigentümer des Ferienapartments weitergegeben werden müssen. 

§ 9 Schlussbestimmungen  
  1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.

  2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist Barth, Deutschland.

  3. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertrag ist die Hansestadt Stralsund.

  4. Auf den Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

  5. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam bzw. nichtig sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Zweck der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.